Stadtbusfahrer.de, das starke Team 

Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen



 


Die "Waldeckische Landeszeitung" veröffentlichte am 31.Mai 2023 folgende Artikel:

Zum Vergrößern anklicken...


Versuchen Geschäftsführung und Betriebsrat, jede Verantwortung von sich zu weisen?

Die Geschäftsführung hat gemeinsam mit dem Betriebsrat ein Schreiben ausgehängt, worin man beteuert, alles sei rechtlich OK und wird die Prüfung des Amtes für Arbeitsschutz unbeschadet überstehen. Man beruft sich auf die angewandte Software, die schließlich extra dafür angeschafft wurde um die Dienste und Dienstabläufe zu organisieren. Somit sei man sich sicher, dass es keine Beanstandungen geben kann.

Mal ehrlich, glauben die Verfasser wirklich was sie da geschrieben haben? Fakt ist doch, jede Software kann nur so gut arbeiten, wie sie vom User eingestellt wurde. Und dafür braucht man Fachwissen, Qualifikation und keine Fantasie.

Es gibt viele Parameter, die eingegeben werden müssen und verändert werden können, wonach die Dienste und Dienstabläufe dann rechtmäßig gebildet werden, oder eben auch nicht. Wird z.B. nach Beendigung einer Linienfahrt kein weiterer Parameter eingefügt, der den Zeitraum umfasst, welcher die gesetzliche Vorgabe der BOKraft erfüllt, berücksichtigt die Software diesen auch nicht, was dazu führt, dass die Pause rechnerisch bereits bei Erreichen der Endhaltestelle beginnt. Das ist natürlich falsch! Es fehlen häufig die Parameter für die Fahrt zum und vom Pausenplatz, sowie die Zeit für die Fahrgastaufnahme um pünktlich und fahrplanmäßig von der Abfahrthaltestelle abfahren zu können. Ob diese Parameter vorsätzlich und aus wirtschaftlichen Gründen, oder wegen unqualifizierter Nutzer der Software weggelassen oder einfach übersehen werden, wollen wir nicht bewerten. Fakt ist aber, das es etliche Parameter gibt, die vermutlich nicht zuletzt aus wirtschaftlichen Gründen nicht oder unvollständig angewandt werden und daher zu rechtswidrigen Diensten und Dienstabläufen führen.

Gut qualifizierte Betriebsräte lassen das nicht zu, unqualifizierte und geschäftsführungsnahe Betriebsräten ist es offensichtlich egal, denn sonst würden sie sich nicht auf die unsinnigen Formulierungen und Schuldabweisungen der Geschäftsführung einlassen.

Weiterhin zählt, das ein PC mit der Software nur das verarbeiten kann, was ihm der User vorgibt. Nur wenn man fachkompetent alle Gesetzesvorgaben als Parameter in die Software intergriert, kann es rechtskonforme Dienste und Dienstabläufe geben. Da hilft auch ein Erklärungsversuch und die damit offengelegte eigene Unqualifiziertheit nichts. Zumindest ist das unsere Meinung dazu!


Wir nennen es Betrug, wenn Arbeitgeber nicht sämtliche Arbeiten in die Schichtzeit einrechnen.

 

Es ist schon bedenklich, wenn ein Mitgliedstaat der EU sich nicht an die Beschlüsse des EuGH hält und erst einen zusätzlichen Beschluss des internen Bundesgerichts braucht um eine Rechtsvorgabe der EU umzusetzen. Hier hat man von Arbeitgeberseite aus wieder einmal viel Zeit gewonnen und unserer Meinung nach auch wirtschaftliche Vorteile verschafft, die im Gegensatz zum europäischen Wettbewerb stehen.

Seit es diesen Beschluss, sowohl vom EuGH und auch des BAG gibt, werden diese nicht überall sofort umgesetzt. In vielen Betrieben des ÖPNV gibt es pauschalierte Vor- und Nachbereitungszeiten, die durch teilweise Unterschreitung des Mindestlohns abgegolten werden. Diese Zeiten gehören in die Schichtzeit und sind als Arbeitszeit nicht abgegolten, nur weil man das durch den Tarifvertrag ermöglichen wollte. Und wenn die "Abgeltung" auch noch weit unter dem Mindestlohn steht, senkt er zusätzlich auch noch den tariflichen Tabellenlohn ab. Das kann nicht im Sinne von Arbeitnehmervertretungen (Gewerkschaften genannt) sein. Hier stellt sich die Frage nach der Inkompetenz der Arbeitnehmervertretungen, die diese Klauseln in die Tarifverträge noch nach dem Urteil des EuGH, also nach dem 14.05.2019, aufnahmen. Wir sind davon überzeugt, dass diese Klauseln ab der Rechtsprechung des höchsten europäischen Gerichts gar nicht mehr rechtskräftig sein können und die entsprechenden Tarifverträge schon hätten geändert werden müssen. Pennen die Gewerkschaften, oder warum halten sie sich bedeckt? 

Der VDV z.B. prahlt in einem Zeitungsartikel in NRW damit, dass der Stundenlohn vom Fahrpersonal dort immerhin 3,60 € über dem Mindestlohn von 12 Euro liegt und wundert sich gleichzeitig, dass es keinen oder viel zu wenig Nachwuchs gibt um die Busse zukünftig noch bewegen zu können. 
Sind 3,60 € über dem Mindestlohn als Wertschätzung zu betrachten für einen Job, der enorme Verantwortung für die Gesundheit und das Leben von Menschen trägt und eine gute und kostspielige Ausbildung braucht? Versuchen Sie doch einmal den Irrglauben aus den Köpfen zu kriegen, Busfahrer/Innen seien Hilfsarbeiter mit Führerschein! 
Wir meinen, wer Dienstleistung verlangt, muss sie auch entsprechend bezahlen und wer ein besonders gutes Dienstleistungsunternehmen darstellen will, muss auch bereit sein, motivierend zu Entlohnen! Im Hinblick auf die wachsende Anforderung an den ÖPNV, wird es kaum eine Motivation geben, die Fahrer/Innen mit weniger als 22,00 € Stundenlohn zu entlohnen.

 


Wann ist eine Fahrtunterbrechung auch eine Fahrtunterbrechung?

Da die Fahrtunterbrechung gemäß der Kriterien des Artikel 4 Buchstabe "d" der VO 561/2006 EG ausschließlich zur Erholung dient und Freizeit darstellen muss, ist es nicht als anrechenbare Fahrtunterbrechung/Pause zu bewerten, wenn man in diesem Zeitraum auf betriebliches Arbeitsmaterial aufpassen und/oder damit herumschleppen muss weil man dafür verantwortlich ist. Das bedeutet im Klartext, dass die in fast sämtlichen Diensten aufgeführten Pausen gar nicht als Pause/Fahrtunterbrechung zulässig sind. Da das Fahrpersonal in diesem Zeitraum, der ja den Kriterien einer Fahrtunterbrechung entsprechen muss (siehe Urteil vom BAG), in den meisten Fällen das betriebliche Arbeitsmaterial (Wechsler, Wechselgeld usw.) beaufsichtigen muss und für das Material verantwortlich gemacht wird, hat das Fahrpersonal in der Zeit keine freie Gestaltung der Freizeit mehr. Gute, qualifizierte und gewissenhaft arbeitende Betriebsräte achten darauf und berücksichtigen diese Tatsache, wobei sie diese Unsitte nicht länger zulassen. Die Geschäftsführung hat kein Direktionsrecht in der Freizeit, also auch nicht in der Pause/Fahrtunterbrechung!  

11 Stunden Tagesruhezeit liegt außerhalb der Wochenruhezeit!

Der EuGH hat mit seinem Urteil unter Az. C-477/21 bestätigt, das vor der wöchentlichen Ruhezeit eine 11 stündige Tagesruhezeit zu nehmen ist, die nicht in die Dauer der Wochenruhezeit eingerechnet werden darf! Das gilt auch vor dem Urlaub, dem nach der Dienstschicht eine Tagesruhezeit folgen muss bevor der erste Urlaubstag beginnt.  

(Eine weitere Erklärung haben wir unter dem Schalter "LINIE BIS 50 KM" und dem Abschnitt "B2" hinterlegt.)

Das freut uns ganz besonders, da wir die gesetzlichen Ausführungen und deren Zusammenhänge erkannt haben und schon seit 2008 auf unserer Webseite und währen unserer Inforunden (Kurzseminare) so vertreten. Die unsinnigen Auslegungen einiger selbstherrlicher Betriebsleiter, sogenannter Fahrermanager, einiger Betriebsräte und andere Besserwisser, so z.B. einige unqualifizierte Vertreter von sogenannten Fachgewerkschaften, sind somit endlich eines Besseren belehrt! 

Wir fordern nun alle Betriebsräte auf, diesen Beschluss des obersten europäischen Gerichts umzusetzen und ihre arbeitgeberfreundliche Haltung aufzugeben! 

Unsinnige Äußerungen von einem Kollegen, der offensichtlich keine Ahnung hat!

Man soll es nicht für möglich halten, aber der Kollege Jan K., ein Busfahrer von der OVG Oberhessische Verkehrsgesellschaft mbH, hat dazu aufgerufen die Webseite "Stadtbusfahrer.de" zu boykottieren, weil wir nach seinen Hirngespinsten den Betrieb zerstören wollen. Er meint auch, dass die Arbeitsplätze dadurch verloren gehen und das Personal kein Geld mehr verdienen würde. 

JA, wir gehen gegen Rechtswidrigkeiten in Busbetrieben vor. 

JA, es ist möglich, dass es Betriebe geben kann, die ihre Verkehrsleistung verlieren und zukünftig an keinen Ausschreibungen mehr teilnehmen dürfen. 

JA, dadurch kann es zum Abbau von Arbeitsplätzen kommen. 

FAKT IST ABER, dass die Kommunen gesetzlich verpflichtet sind einen ÖPNV zu stellen und andere Busunternehmen die Verkehrsleistungen dann übernehmen müssen, die sie im Wettbewerb nicht gewinnen konnten, weil sie keine Rechtswidrigkeiten in ihren Dienstabläufen und im Lohnwesen dulden. Diese "guten" Betriebe brauchen dann sofort Fahrzeuge und Personal um die gesamte Verkehrsleistung abzuwickeln. Daher muss sich das Fahrpersonal keine Angst machen lassen, denn mehr als ein Firmenwechsel würde nicht zu befürchten sein, zumal die Arbeitsbedingungen dann auf keinen Fall schlechter sein würden. 

Also, lieber Kollege Jan K., nicht voller Aktionismus irgendwelchen Mist verbreiten, sondern erst das Gehirn aktivieren und erst dann agieren oder einfach nur den Mund halten wenn man keine Ahnung von der Materie hat. Sofern in dem Betrieb alles rechtlich einwandfrei abläuft, besteht doch keine Gefahr. Läuft denn in dem Betrieb etwas nicht rechtskonform, oder wovor fürchtet man sich?

  



Der 24-Stunden-Zeitraum
Es ist kaum zu glauben, aber es gibt noch immer den Irrglauben, der Arbeitstag sei der Zeitraum von 0:00 bis 24:00 Uhr.
Das es sich bei dem Arbeitstag nicht um den Tag, der von 0:00 bis 24.00 Uhr andauert, handelt, sondern um den Zeitraum von 24 Stunden ab Dienstbeginn, scheint schwer zu begreifen zu sein. Man nennt ihn auch "Individueller Arbeitstag"!
Wir fragten in einigen Betrieben nach und waren erstaunt, denn man hatte in den meisten Betrieben noch nie etwas davon gehört.

Wir bekamen auch Aussagen von den Disponenten, wie:

- "Ich mach das zwar hier, aber eine Schulung habe ich nicht bekommen, lediglich eine interne Einweisung in das System, mir ist es auch egal, denn dafür werde ich nicht bezahlt."
- "Mir ist das egal, denn solange es nicht im System hinterlegt ist und es keiner kontrolliert, kratzt mich das nicht ob es gesetzlich ist oder nicht."
- "Es ist mir Scheißegal, denn wichtig ist der laufende Betrieb, den Rest habe ich nicht zu          verantworten, dafür ist die Geschäftsführung zuständig."

Wir finden es traurig und sehr bedenklich, denn man ist dort scheinbar in allen Etagen bereit, rechtswidrig zu arbeiten und arbeiten zu lassen.
Leider handeln auch die entsprechenden Betriebsräte nicht, obwohl sie an kostspieligen Schulungen teilnahmen und es gelernt haben. Einige behaupten sogar, sie seien neu im BR und hätten bisher keine Schulungen, obwohl sie in Wahrheit schon seit Jahren die Belegschaft belügen. Der einfachere Weg ist eben "Wegsehen".
Hier sollten Ämter zur Überprüfung eingeschaltet werden und man muss die Öffentlichkeit einbinden, denn es geht um Gesundheitsschutz und ihre Sicherheit.  
  


Sind Betriebsräte überfordert ?

Wir haben uns zugetragene Abläufe analysiert:
Sie machen Werbung für sich, hetzen gegen ihre Mitstreiter, verbreiten Gerüchte und Lügen und lassen sich dann in den Betriebsrat wählen.
Sie merken oft schnell, dass es ihnen weniger Stress bereitet, wenn sie sich auf einen Kuschelkurs mit der Geschäftsführung einlassen.
Sie setzen sich mit Leichtigkeit gegen ungeschulte, ihnen vertraute Mitglieder des Betriebsrats durch, da diese sich blenden lassen und gar nicht wissen, wann die Rechtswidrigkeit beginnt und ab wann sie sich auf den falschen Weg begeben. Hat ein Mitglied echtes Fachwissen und widerspricht, wird es gemieden, ausgegrenzt oder sogar gemobbt.
Sie werden manchmal -oder oft?- für ihre Zusammenarbeit mit der Geschäftsführung belohnt und legen für eine Höhergruppierung auch mal ihr Amt nieder.
Geraten sie unter Druck, weil man ihnen Verletzung der Amtspflicht vorwirft, sind sie schnell überfordert, treten zurück, versuchen so ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen und beweisen dadurch lediglich ihre Inkompetenz.
Die Leittragenden sind dann die verbleibenden Betriebsräte, da diese den hinterlassenen Müllberg aufräumen und abarbeiten müssen.
Gibt es sogar Neuwahlen, kann man nur hoffen, dass das ganze Theater nicht wieder von vorne beginnt, sondern fachliche Kompetenz und Rechtssicherheit belohnt wird. Nur diese Kollegen/Innen, sind in der Lage, als Arbeitnehmervertreter, stärke gegenüber der Geschäftsführung zu leben.
Unser Tipp:
Lasst euch nicht von schönen Worten leiten, sondern bewertet die bisherige Arbeit der einzelnen Betriebsräte und der Nachrücker, nur dann wird es für die Zukunft kompetente Mitarbeitervertreter geben. Es ist Eure Zukunft !  

Verstöße gegen den Umweltschutz

Wir bekamen Kenntnis davon, dass es vorsätzlich zu massiven Verstößen gegen die gesetzlichen Vorgaben bei der Umsetzung des Umweltschutzes kommt.  Auszug aus der StVO:

Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot

(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.

Ausgerechnet in einem Betrieb, der sich zumindest in der Öffentlichkeit bemüht als Umweltfreundlich zu präsentieren und immer wieder betont, dass der Umweltschutz an oberster Stelle steht bei der Zukunftsplanung, ist als Umweltsünder zu bezeichnen. Der gesamte Betrieb wird in Zusammenarbeit mit der Stadt als Eigentümer des Unternehmens schnellstmöglich von Diesel über Diesel-Hybrid auf E-Busse umgestellt, wodurch es eine Auszeichnung für Umweltfreundlichkeit gab. Jetzt berichten Busfahrer des Unternehmens davon, dass ältere, Diesel betriebene Busse nach stärkeren Frostnächten nicht mehr gestartet werden konnten. So fielen dann morgens Busse aus oder konnten erst nach Fremdstarthilfe nur verspätet eingesetzt werden. Na schön, das ist nicht neu, aber man spart nun Personal ein und daher wurden die Fahrer angewiesen die Busse zum Dienstschluss abzustellen, aber die Motoren laufen zu lassen. So liefen sie dann lange Zeit im Stand bevor sie zum Reinigen und Betanken weiter gefahren wurden. Auch danach stellte man die Busse mit laufenden Motoren in den Fahrzeughallen ab und stoppten die Motoren erst Stunden später. Wir sehen darin nicht nur einen Verstoß gegen die StVO § 30, sondern auch einen Betrug, denn unter diesen Umständen würde es wohl keine Auszeichnungen für den besonders umweltfreundlichen Betrieb geben.

Im Gegenzug werden aber Dienstanweisungen ausgehängt und darauf hingewiesen, dass die Motoren und die Zusatzheizungen (Standheizungen) während der Wendezeiten und Pausen nicht laufengelassen werden dürfen. Als Begründung wird der Umweltschutz und mit dem Hinweis auf die StVO § 30 beschrieben. Da die Busse, die gleichzeitig auch den Pausenraum darstellen, in einer Pause bei Minusgraden sehr schnell auskühlen, fallen die Temperaturen im Fahrzeug schnell auf 12 bis 14°C ab, was die Gesundheit des Fahrpersonals gefährdet und auch schädigt. Um einer disziplinarischen Maßnahme und/oder einem Ausfall durch Erkältung aus dem Weg zu gehen, kann man im Zuge der Verpflichtung zur Gesunderhaltung den Dienst abbrechen, damit man längere Ausfallzeiten vermeidet. 

1. der Arbeitgeber hat für ein ordnungsgemäßes Material zu sorgen, 

2. der Arbeitgeber hat gemäß ArbStättV für eine "gesundheitlich zuträgliche Temperatur" zu sorgen.  Man droht dem Personal mit Abmahnungen, schädigt bewusst ihre Gesundheit und verstößt dann selbst massiv gegen den Umweltschutz und die Arbeitsstättenverordnung:

3. der Arbeitnehmer ist zur Gesunderhaltung verpflichtet

Auszug aus der ArbStättV:
3.5 Raumtemperatur

(1) Arbeitsräume, in denen aus betriebstechnischer Sicht keine spezifischen Anforderungen an die Raumtemperatur gestellt werden, müssen während der Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der Arbeitsverfahren und der physischen Belastungen der Beschäftigten eine gesundheitlich zuträgliche Raumtemperatur haben.

Diese Geschäftsführungen und Betriebsräte, die das wortlos dulden, muss man zur Rechenschaft ziehen. 

Fällt im Büro die Heizung aus, geht auch der Größenwahn nach Hause.


CORONAVIRUS

Hygiene und Schutzeinrichtungen

Informationen und Vorschriften der BG-Bus !

Hinweis zu diesem Artikel: 

Wie steht es mit den Schutzvorkehrungen in den Fahrzeugen, die den direkten Kontakt zwischen Fahrpersonal und Fahrgästen einschränken sollen um eine Infektion möglichst zu verhindern? Diese Frage wird häufig gar nicht bewertet.

Die Atemschutzmaske ist sinnvoll, aber schützt nur den Gegenüber vor Tröpfchen bei der Aussprache, beim Niesen und Husten. Nur wenige und teure Masken sind mit der nötigen Zulassung auch für den eigenen Schutz ausgestattet. Tragen der Masken kann man dem Fahrpersonal nicht vorschreiben, es sei denn eine Ausnahmeregelung zum §23 Abs.4 StVO wird vom Gesetzgeber bewilligt. Auch dann dürfte sie die Sicht des Fahrpersonals in keiner Weise behindern oder die Atmung erschweren. Da alle Bundesländer beschlossen haben, dass das Tragen von Mund- und Nasenschutz ab 27.04.2020, spätestens aber ab dem 29.04.2020 für die Nutzung des ÖPNV verpflichtend ist, sind Fahrgäste ohne diesen Schutz von der Mitnahme und Beförderung auszuschließen. 

Grundsätzlich ist es natürlich sehr positiv, wenn Geschäftsführungen ihr Fahrpersonal durch provisorische Maßnahmen schützen wollen. Doch, ist alles erlaubt, sinnvoll und gut? Wir fügen hierfür grundlegende Vorgaben zusammen. Zunächst betrachten wir, die Richtlinie 2003/88 EG, die vorgegeben hat, dass die Sicherheit und Hygiene der Arbeitnehmer keinen rein wirtschaftlichen Interessen unterliegen darf. Das ist schon mal die Grundlage, auf der Betriebs- und Personalräte aufbauen können um bestimmte Forderungen durchzusetzen. Hygiene, die eigentlich selbstverständlich sein sollte, da das Fahrpersonal direkten Kontakt mit ihren Fahrgästen hat, wird oft vom Arbeitgeber missachtet. So ist das beste Beispiel das "DIXI-KLO" (wie es allgemein betitelt wird, wobei es natürlich auch andere mobile Behelfstoiletten gibt), was es in verschiedenen Ausführungen gibt. Gemietet wird leider meistens die günstigste Variante, die weder eine Möglichkeit zum Händewaschen, noch mit Strom für Licht und einer Heizung ausgestattet ist. Entspricht das dem Gesundheitsschutz, wenn das Fahrpersonal zur Toilette gehen muss und sich nach dem "Geschäft" nicht einmal die Hände waschen kann, dann aber Fahrscheine verkaufen muss und so in direktem Kontakt mit Fahrgästen steht? Geschäftsführungen lassen in diesen primitiven Toiletten Desinfektionsmittel aufstellen, damit man sich die Hände desinfizieren kann. Besser als nichts ist das natürlich, denn wenn man etwas an den Fingern hat, worauf wir hier nicht weiter eingehen wollen, bekommt man es zwar nicht weg, aber es ist zumindest desinfiziert …… Da schmeckt das Pausenbrot wieder und die Fahrgäste sind beruhigt, weil der braune Streifen auf dem Ticket desinfiziert ist …. oder? Wir können Betriebs- und Personalräte nur auffordern, ihre Arbeitgeber gehörig in die Pflicht zu nehmen!

Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen oder möglichst zu verhindern, haben viele Verkehrsunternehmen den Ein- und Ausstieg ausschließlich auf die hinteren Türen verlagert, die vordere Tür bleibt zum Schutz des Fahrpersonals geschlossen. Zusätzlich hat man den Innenraum so ab trassiert, dass mindestens eine Sitzreihe hinter dem Fahrerarbeitsplatz nicht zugänglich ist. Der Fahrscheinverkauf wird hier auf den Vorverkauf und Verkaufsautomaten verlagert. Das Fahrpersonal wird somit vor direktem Kontakt geschützt, was wir für richtig halten. Es gibt aber auch Betriebe, die eine provisorische Schutzfolie installiert haben und der Verkauf auch weiterhin vom Fahrpersonal durchgeführt werden muss. Diese Schutzfolien müssen eine Zulassung haben um im Straßenverkehr eingesetzt werden zu können, da sie geeignet sind die Sicht des Fahrpersonals zu beschränken. Wir bekamen Hinweise darauf, dass diese Folien trotz der Zulassung um im Straßenverkehr eingesetzt zu werden, bei schlechter Sicht, in der Dämmerung und nachts starke Reflektionen herbei führen, die die Sicht des Fahrpersonals erheblich einschränken. Die StVO verbietet diese zusätzlich angebrachten Folien, wenn sie die Sicht beeinträchtigen, so sieht es zumindest der § 23 Satz 1 vor. Wenn also die Sicht durch diese zusätzlich angebrachten Schutzeinrichtungen beeinträchtigt oder sogar stark behindert wird, ist das ein deutlicher Widerspruch zur Straßenverkehrsordnung und ist zu unterlassen. Wie heißt es doch so schön: "Der Arbeitgeber hat für ein ordnungsgemäßes Arbeitsmaterial zu sorgen" und in der Gewerbeordnung ist zu lesen, dass frei übersetzt: "der Arbeitgeber nichts anordnen darf, was den Arbeitnehmer bei der Ausführung zu gesetzwidrigem Verhalten veranlassen würde"!!! 

Wir, Stadtbusfahrer.de, würden die Dienste nicht antreten wenn schon vorher bekannt ist, dass wir dadurch massiv gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen würden. Das ist nicht als Aufruf zur Verweigerung der Arbeitsaufnahme von uns zu bewerten, sondern als Denkanstoß, sich darüber eventuell von einem Fachanwalt rechtlich beraten zu lassen und eine Rechtsauskunft einzuholen, bevor jemand zu Schaden kommt!  


Coronavirus

Abbau von Überstunden bis hin zur Kurzarbeit?

Das Coronavirus hat zusätzlich zu den gesundheitlichen Risiken auch starke Auswirkungen für die Wirtschaft.

An erster Stelle steht natürlich die Gesundheit, das bedarf keiner Diskussion und das muss man auch den Arbeitgebern nicht erst deutlich machen.

Zusätzlich hat es aber auch wirtschaftliche Auswirkungen. Viele Kollegen/Innen haben Angst um ihre Arbeitsplätze. Die Probleme sind bekannt, so müssen viele ihre Kinder betreuen oder ihre Lebenspartner, was zu finanziellen Einbußen führt, wenn Überstunden und der Urlaub abgebaut sind. 

Die Betriebe bieten ihnen an, Überstunden und Urlaub abzubauen, oder sie versuchen im großen Stil Kurzarbeit einzuführen. Dabei versprechen sie den Mitarbeitern die Anpassung an ihren Lohn, wobei unter dem Strich dann kein finanzieller Nachteil entstehen soll. Ist das wirklich so? Zunächst muss man prüfen, ob es Regelungen dazu im Tarifvertrag gibt. Gibt es diese nicht, kann man eine Betriebsvereinbarung abschließen, die jeden Nachteil der Mitarbeiter ausschließt, auch die spätere Rentenhöhe sollte man beachten.

Arbeitgeber schicken ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit mit der Begründung, sie hätten keine Arbeit mehr für alle Mitarbeiter. Im Grunde genommen ist das lediglich eine Umverteilung der Lohnkosten, denn ein Teil der Löhne wird dann von der Allgemeinheit getragen und entlastet die Unternehmen, und der andere Teil wird von den Arbeitgebern getragen, die so qualifizierte Mitarbeiter nicht entlassen müssen. 

Jahrelang wurde der ÖPNV in Deutschland, besonders im Fahrdienst, mit personeller Unterdeckung, betrieben. Die Mitarbeiter machten Überstunden und hielten den Betrieb durch ihr zusätzlichen Einsätze in ihrer Freizeit am Laufen. Die Geschäftsführung zahlte zwar auch dafür, doch die meisten Fahrer und Fahrerinnen bauten extrem hohe Stundenkonten auf und leisteten dadurch eine Art Vorkasse, weil der Arbeitgeber zwar Mehrarbeitszulage zahlte aber die geleisteten Stunden nicht. 

Wollten Mitarbeiter aus ihren Stundenkoten frei machen, war es kaum möglich, da durch die zu geringe Personaldecke selten Ersatz zur Verfügung stand. Es wurden sogar Mitarbeiter aus dem Urlaub zurück geholt, weil man die Dienste mit der dünnen Personaldecke nicht mehr anders abfahren konnte. Und jetzt, wo das Coronavirus den ÖPNV einschränkt, profitieren die Betriebe von der Mehrleistung des Personals erneut. Sie lassen ihre Mitarbeiter Überstundenkonten abbauen und sogar den Erholungsurlaub nehmen. Dann merken sie, wie teuer diese Mehrleistung doch wurde und wollen die Kosten auf den Staat verteilen indem sie Kurzarbeit anordnen. 

Kurzarbeit ist aber nur dann OK, wenn ein Betrieb aufgrund der angespannten Situation keine Arbeit mehr hat um alle Mitarbeiter tarifvertraglich zu beschäftigen. Wenn also Linien in der Taktung ausgedünnt werden, oder sogar einige Linien ganz eingestellt werden, entfällt natürlich auch die Arbeitsleistung und stellt Personal frei. Tatsache ist doch hierbei, dass zunächst die personelle Unterdeckung entfällt, dann das Personal welches für die Betreuung der Kinder oder Familienmitglieder freigestellt wurden und damit nicht weiter ins Gewicht fallen. Auch der Abbau der Stundenkontostände hilft den Unternehmen nach Beendigung der Corona-Krise. Wirtschaftlich gesehen ist das alles kein Nachteil für den Betrieb, lediglich die Lohnkosten stehen zur Debatte und die Idee, Zielvereinbarungen in dieser schwierigen Zeit noch zu übertreffen.

Werden nun aber Mitarbeiter zusätzlich Arbeitsunfähig oder müssen vorsorglich Arbeitsunfähig geschrieben werden, weil sie entsprechende Symptome aufweisen, ist die personelle Verfügbarkeit sehr schnell wieder beendet. Und wenn das verbleibende Personal gebraucht wird um die anstehenden Dienste abarbeiten zu können, ist eine Begründung für die Einführung von Kurzarbeit wohl kaum real.  

Viele der nun anstehenden Probleme sind nicht zuletzt durch Fehlmanagement und Mehrbelastung des Personals hausgemacht, wofür die Mitarbeiter erneut den Kopf hinhalten sollen. Betriebs- und Personalräte, Ihr seit jetzt gefordert, das ist Euer Job !

Urteile des BAG über die Teilnahme an Personalgesprächen während der Arbeitsunfähigkeit und der Erforderlichkeit einer BR-Schulung unter dem Schalter "Rechtsprechung" - BAG-Urteile Punkte 10 und 11 

Neue Regelungen zur Scooter-Mitnahme, siehe Verschiedenes.

Neues Urteil des EuGH zur Protokollierung aller Arbeitszeiten

siehe Rechtsprechung

Geschäftsführungen fördern vermeidbare Ausfalltage!

Es gibt Geschäftsführungen, die scheinbar jedes Maß verloren haben. Sie kaufen neue Busse und verzichten auf Klimaanlagen, die heute nicht nur an heißen Tagen Kühlung verschaffen, sondern an kalten Tagen die Heizung unterstützen sollen. An oberster Stelle steht dabei die Wirtschaftlichkeit. Das Erreichen von Zielvereinbarungen, die schließlich für großzügige Prämien sorgen, steht natürlich bei denen, die Anspruch darauf haben, nicht an letzter Stelle.

Egal was auch immer angeschafft werden muss, es dient nur in den seltensten Fällen dem Fahrdienst. Der Verzicht auf Klimaanlagen sorgt wegen der zusätzlichen Kraftstoffeinsparung für noch mehr Wirtschaftlichkeit.

Die Schlagworte: "globale Klimaerwärmung" und "angenehmes Raumklima im Bus" scheinen genau so unwichtig zu sein, wie das Wohlbefinden des Fahrpersonals, dessen Gesundheit und die damit verbundene Sicherheit im Straßenverkehr.

Ist das wirklich Nebensache?

Wir behaupten, dass es Arbeitgeber gibt, denen die Gesundheit und das Wohlergehen des Fahrpersonals egal ist, wenn nur die Wirtschaftsdaten stimmen. Ist das so?

Sie vergessen dabei aber auch, dass sie dem Fahrpersonal gegenüber eine Fürsorgepflicht haben und durch ihr hirnloses Verhalten gegen Gesetze, Verordnungen und EU-Richtlinien verstoßen.

Zum Glück gibt es dort immer den Hinweis auf Konsequenzen und Strafen, die von Geldstrafen bis zu Gefängnis reichen. Wichtig ist nur, dass wir als Fahrer uns das nicht länger gefallen lassen und unser Recht auf einen entsprechenden Arbeitsplatz einfordern.

Da wir die Pflicht zur Erhaltung der Gesundheit haben, ist es um so unverständlicher, dass es Busse gibt, die bei abgestelltem Motor nicht mehr heizen. Gerade in frostkalten Nächten sinkt die Innentemperatur dann innerhalb kurzer Zeit um 8°C oder mehr ab. Da es eine Zeit dauert bis die gesundheitdienliche Temperatur wieder hergestellt ist, wird häufig nach dem Erreichen dieser Temperatur eine Anschlusszeit an zentraler Stelle dafür sorgen, dass es erneut zu Temperaturabsenkungen um 7°C oder mehr kommt. Die Fahrt bis zur Endhaltestelle reicht dann zwar aus um den Bus wieder aufzuheizen, aber dann beginnt eine erneute Absenkung der Temperatur, da man den Motor gemäß StVO nicht unnötig laufen lassen darf.

Es ist durch den Kauf dieser unzureichenden Technik durch die Geschäftsführung also vorprogrammiert, dass das Fahrpersonal Ausfalltage wegen Krankheit bekommt, die man vermeiden könnte, wenn man nicht so gierig auf Einsparungen wäre und sich von Zeit zu Zeit an seine Grundpflichten als Arbeitgeber erinnern würde.

Fürsorgepflicht, Gesundheitsschutz und Hygiene können gefördert werden, wenn man einfach einmal seine Gier vernachlässigen würde. Sobald man seine Gesundheit schädigt, was durch unvernünftig ausgestattete Busse und funktionsuntüchtige Technik hervor gerufen wird, kann der Arbeitgeber seine Arbeitnehmer nicht dazu zwingen, den Dienst bis zum Ende durchzuführen. Man begeht in solchen Fällen keine Arbeitsvertragsverletzung wenn man seinen Dienst vorzeitig beendet, weil man erste Anzeichen z.B. einer Erkältung verspürt. Weil der Arbeitgeber seiner Verpflichtungen zum Gesundheitsschutz nicht nach kommt trägt er dafür die Verantwortung.   

Nicht allein die Buseinkäufe sind es, die uns krank machen könne, es sind auch bestimmte Gegebenheiten, die menschlicher Natur sind.

Gemeint sind unzureichende Sanitäranlagen und sogenannte Miettoiletten. Allen bekannt als Dixi oder ToiToi, stellt man sie dort hin wo man meint, ein Toilettencontainer sei zu teuer. Was bieten diese Miettoiletten (Dixiklos) denn? Sie sind in den meisten Fällen nicht beleuchtet, haben oft keine Heizung und man kann sich nicht einmal die Hände waschen. Was hat das mit Hygiene und Gesundheitsschutz zu tun, wenn man wegen der fehlenden Beleuchtbarkeit nur im Hellen dort hingehen kann und im Winter sein Geschäft auf einer vereisten Brille verrichten muss, weil es an einer Beheizbarkeit fehlt. Auch die Möglichkeit sich die Hände "danach" waschen zu können ist in diesen Fällen nicht gegeben! 

Und dann wird ein BEM-Gespräch geführt und man tut so als würde man wirklich daran interessiert sein, die Gesundheit zu erhalten ...... Alles nur Lügen?

Hoffentlich haben diese Geschäftsführer wenigstens eine eigene abgeschlossene Toilette, damit wenigstens sie gesund bleiben und die Missachtung der Hygienevorschriften sie nicht unnötig krank machen.

Mehr Fantasie als Fachwissen bei Vorgesetzten?

Leider stellen wir immer wieder fest, dass es bis in die Geschäftsführungen hinein zu Aussagen kommt, die das vorhanden sein von nötigen Fachkenntnissen anzweifeln lassen. Stellt man Fehler in Systemen (z.B. gespeicherte Ansagetexten im Bus) fest und spricht mehrere "Fachkräfte" darauf an, bekommt man immer die Zusage, man würde sich darum kümmern.

Es vergehen Wochen und nichts passiert. Da man zeitweise Ansagetexte präsentiert bekommt, die die Fahrgäste in die Irre führen, weil diese Hinweise, z.B. auf Anschlüsse mit anderen Verkehrsbetrieben oder -arten, gar nicht mehr existieren. Man hört dann, dass die Fahrgäste die Info bekommen, dass sie, z.B. von der Endhaltestelle aus, mit der Linie X des Verkehrsbetriebs XY Anschluss zur Weiterfahrt nach X-Dorf haben. Wäre ja eine sehr schöne Sache, wenn es denn auch stimmen würde. Die Realität sieht aber leider häufig ganz anders aus, weil es zu bestimmten Tageszeiten (z.B. im Spät- oder Nachtverkehr) oder auch zu bestimmten Jahreszeiten (z.B. Winterbetrieb) diese Verbindungen gar nicht, oder gar nicht mehr, gibt.

Der Fahrgast wird also vorsätzlich falsch informiert. Da es in den entsprechenden Fachabteilungen scheinbar egal ist, ob sich der Betrieb mit solchen Unwahrheiten lächerlich macht oder nicht, spricht man den Geschäftsführer persönlich darauf an. Dieser sagt unter Zeugen zu, sich persönlich darum zu kümmern und die gesamten Ansagetexte überprüfen zu lassen. Wer aber meint, nun wird es Änderungen und Berichtigungen geben, irrt sehr häufig, denn auch nach Monaten passiert oft nichts!

Fazit, dem Geschäftsführer und seinem Führungspersonal ist es wohl auch egal, ob die Fahrgäste seines Betriebs belogen werden oder nicht, obwohl das einen Imageschaden mit sich bringt. Naja, wenn die eigenen Interessen zur persönlichen Wirtschaftlichkeit erfüllt werden, würden weitere Aufgaben nur unnötig belasten, oder?     

Aber auch andere "Weisungsbefugte", z.B. manche Verkehrsmeister und Fahrermanager, sind in der Lage viel Unsinn zu verbreiten. Irgendein selbstherrlicher Typ schreibt einen einfachen Satz, der viel Unsinn beinhaltet und für Unruhe sorgt. So wird beispielsweise einfach ein kleiner Satz in einen Hinweis zur Linienführung einer Linie hinzu gedichtet, der aussagt, dass bei Bedarf von der Linie abgewichen werden darf.

Toll, wenn es nicht rechtlich bedenklich wäre! Rechtlich bedenklich, warum das denn? Unsere Antwort lautet, dass es dafür keine rechtliche Grundlage gibt, weil das PBefG (Personenbeförderungsgesetz) diese Option nicht her gibt. Dort im PBefG sind die §§ 9 Abs.1 Nr.3, §12 Abs.3 Unterabsätze b und d, sowie §17 Abs.1 Nr.7 zu beachten.

Es muss also gemäß § 17 Abs.1 Nr.1 in der Genehmigungsurkunde für die entsprechende Linie die gesamte Linienführung dargestellt sein. Verkehrt die Linie laut Genehmigungsurkunde von A über ... nach B kann sie nicht ohne weitere Genehmigung der Genehmigungsbehörde bis C verlängert werden. Verlangt man nun, dass diese Herren die Genehmigungsurkunde der Linie als Kopie vorlegen, wird das natürlich verweigert. Da wir als Fahrer/Innen dadurch noch eine Strecke fahren sollen, die weder in der Fahrzeit des gültigen (und von der Behörde genehmigten) Fahrplans, noch in der Tageslenkzeit und Pausenregelung des Dienstes berücksichtigt ist, muss es sich hierbei ausschließlich nur um eine freiwillige Fahrtübernahme des Fahrpersonals handeln und kann bei Ablehnung kein Verstoß gegen die arbeitsrechtlichen Pflichten darstellen.      

Unsinnige Dienstanweisung quittieren? 

Der Arbeitgeber kann zwar jederzeit, aber nicht immer ohne Zustimmung des Betriebsrats, Dienstanweisungen herausgeben. Dienstanweisungen dienen als Vorgabe, ein bestimmtes Verhalten oder eine bestimmte Arbeitsabfolge von Arbeitnehmern vorzugeben. Sie dürfen dabei aber nicht gegen Gesetze verstoßen oder in tarifvertragliche Regelungen eingreifen. Ebenso können sie nicht dazu dienen, den Mitarbeitern Vorgaben zu machen und den Arbeitgeber dabei selbst aus der Verantwortung seiner Anweisung zu entbinden, indem er seinen eigenen Vorgaben im laufenden Text widerspricht. Sind sie widersprüchlich formuliert, greifen sie in den Tarifvertrag oder gar in gesetzliche Vorgaben ein, ist es keine Dienstanweisung sondern purer Unsinn.   

Besondere Vorsicht ist geboten, wenn man die Kenntnisnahme über den Inhalt unterzeichnen soll, obwohl sich darin Widersprüche befinden. Greift die Dienstanweisung in die Arbeitszeit, die Freizeit oder sogar in die tarifvertragliche Regelungen ein, sind diese Dienstanweisungen zustimmungspflichtig durch den Betriebsrat.   

Beispiel: Die Dienstanweisung verlangt, dass das Fahrpersonal in bestimmten Situationen entgegen der StVO besonders langsam, z.B. Schritttempo fährt, und dadurch entstehende Verspätungen in Kauf genommen werden sollen. Geschieht das im Dienstablauf, greift der Arbeitgeber damit in die Pausenregelung der genehmigten Dienste ein. Geschieht es in der letzten "Runde", führt es zum verspäteten Dienstende, wodurch der Arbeitgeber auch hier in den genehmigten Dienst und sogar in die Freizeit des Mitarbeiters eingreift. Da in den meisten Tarifverträgen eine Klausel enthalten ist, die Verspätungen erst ab Überschreitung von 15 Minuten zusätzlich als Mehrarbeit beziffern, besteht auch hier die Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats, der die Zustimmung sicher verweigern wird.    

Es wird viel Unsinn verbreitet !

Jede/r Berufskraftfahrer/in kennt es, das "Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz," kurz BKrFQG genannt.  

Weiter unter "Verschiedenes" ....

Sind alle Wege durch die VBG versichert?

Siehe "Tipps" unter Punkt 10  

Unfähige Disponenten ?  

Uns stellt sich die Frage, ob es nicht möglich ist, Disponenten dazu zu bewegen, nicht nur dem Betrieb sondern auch dem Fahrpersonal entgegen zu kommen um letztlich auch keine unnötigen Ausfalltage zu provozieren.   


 Deutschland, deine Betriebsräte

Guter BR  ?

Wir haben mit sehr vielen Betriebsratsgremien gesprochen und mit ihnen über das Fahrpersonalrecht gesprochen. Es gibt Betriebsräte, die keine blasse Ahnung davon haben, dass es seit 2008 eine neue FPersV gibt.  

Vorsicht vor Betriebsräten?

Trifft diese Überschrift zu? 

Website = Nebentätigkeit?

Wir betreiben diese Website unentgeltlich in unserer Freizeit. Böse Zungen behaupten, wir würden eine Nebentätigkeit damit ausüben. "Unentgeltlich" bedeutet, dass wir keinerlei Sachbezüge oder eine andere Aufwandsentschädigung erhalten und "in unserer Freizeit" bedeutet, dass wir einen Zeitraum nutzen, über den wir keine Rechenschaft ablegen müssen. Wichtig ist: "Erst denken, dann reden"!