Stadtbusfahrer.de, das starke Team 

Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen



Die geplanten Seminare im Oktober findet nicht statt !!!

Am 16.November 2024 bieten wir in Bingen am Rhein eine Diskussionsrunde an.

Wer teilnehmen möchte meldet sich bitte per Mail, damit wir die notwendigen Plätze organisieren können.

Wir diskutieren die Fragen, welche von den Teilnehmern gestellt werden. Themen sind: Das Fahrpersonalrecht und das Arbeitsrecht. Natürlich gehen wir zusätzlich gerne auf die individuellen Fragen der Teilnehmer ein.

Der genaue Ort und der Zeitraum unter "Hilfe vor Ort"!

Wach werden !
Wach werden !


Stadtbusfahrer.de deckt zunehmend Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Zuge fehlerhafter (auch vorsätzlicher) Dienstplangestaltungen auf und veröffentlicht diese unter Benennung der entsprechenden Betriebe durch interessierte Landeszeitungen.

Warum werden Tarifverträge nicht an veränderte Rechtsgrundlagen angepasst? Diese Frage stellen wir den Gewerkschaften, die sich als Arbeitnehmervertretungen ausgeben.

Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass wir sehr gerne Fragen beantworten wenn diese korrekte eMailadressen enthalten. Bitte unbedingt darauf achten und sämtliche relevanten Kontaktdaten vollständig und richtig übermitteln!

 


"Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen." 

(Friedrich Schiller 1759 - 1805)

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Das Fahrpersonalrecht ist keine Verhandlungssache, leider interessiert es nach unserer Erfahrung nur sehr wenige Betriebs- und Personalräte! Sie gehen sehr häufig mit ihren Arbeitgebern Kuschelkurse ein, stimmen rechtswidrigen Diensten und Dienstabläufen, Verstöße gegen die Sozialvorschriften und sogar den tarifvertraglichen Regelungen zu. Das geschieht teils aus Unwissenheit und teils aus Gleichgültigkeit. Aber auch einige Fahrschullehrer verbreiten in Unterrichten zu den Sozialvorschriften im Rahmen der "Modulschulung" sehr gefährliches Halbwissen, was dazu führt, dass im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge, oft gegen geltende Verordnungen und Gesetze (EU und national) massiv verstoßen wird. Im Ergebnis können die betreffenden Arbeitgeber dadurch ihre Wirtschaftlichkeit und damit die Prämien durch Erfüllung der Zielvorgaben sichern, ohne für die rechtswidrigen Arbeitsbedingungen des Fahrdienstes zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und die meisten Arbeitnehmervertretungen schweigen, was sonst ... 


Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Informationen für Fahrer*Innen gelten, auch wenn im Text lediglich Fahrer oder Fahrerin aufgeführt ist !


Allgemeine und rechtliche Hinweise zu dieser Website:

1.) Wir betonen ausdrücklich, dass wir mit dieser Website weder aufwiegeln, noch den Betriebsfrieden in den Betrieben stören wollen. Wir betreiben lediglich Aufklärungsarbeit zum Arbeits- und Fahrpersonalrecht. Unsere Beiträge ersetzen keine Rechtsauskunft. Rechtsauskunft erteilen Fachanwälte für Arbeitsrecht.

2.) Unser Webauftritt steht allen Kolleginnen und Kollegen für den Verkehr mit Kraftomnibussen zur Verfügung. Unsere Sammlung unter dem Schalter "Gesetze" ist für alle Arbeitnehmer interessant und sollte auch von Arbeitgebern Beachtung finden. 

3.) Die Website wird unabhängig nach Artikel 5, GG betrieben.

4.) Die veröffentlichten Beiträge beruhen auf unserer Auffassung von Gesetzen und Verordnungen. Sie lehnen sich zum Teil an den TV für den Nahverkehr (TV-N), der in der Masse des Nahverkehrs (Strassenpersonenverkehr) Anwendung findet. 

5.) Kopieren der Texte, sowie die private und gewerbliche Nutzung für andere Internetauftritte, außer der Verlinkung, wird hiermit untersagt. In Einzelfällen erteilen wir hierzu schriftliche Genehmigungen. Dem Ausdruck unserer Artikel zum Zweck der Weiterbildung stimmen wir zu.

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10.) Wir weisen darauf hin, dass Aushänge in Betrieben, die sich auf unsere Website beziehen, nicht auf unsere Veranlassung hin ausgeübt werden. Die Verantwortung liegt ausschließlich bei den Personen, die Aushänge veranlassen und ausführen.