Bei Halbwissen fehlt meistens die richtige Hälfte!
Wir haben Beschwerde gegen die BKW in Bad Wildungen eingereicht! Siehe NEWS
Wie und ob die Ämter reagieren wissen wir nicht, denn wir haben darüber auch leider kein Informationsrecht. Allerdings interessiert sich die Presse nun dafür. Es wird Zeit, das Augenmerk auf Sicherheit für Fahrgäste und uns ALLE zu richten, indem die Ausbeutung des Fahrpersonals durch rechtswidrige Dienstgestaltungen beendet wird. Die pauschale Abgeltung von Arbeitszeit, die dadurch weder den richterlichen Beschluss des EuGH von 2019 noch den des BAG von 2022 umsetzen, ist unserer Meinung nach Betrug, da diese Zeiten die tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten nicht erfassen.
Verwaltungen setzen das Fahrpersonal offenbar massiv unter Druck, Siehe NEWS
Stadtbusfahrer.de deckt zunehmend Verstöße gegen die Sozialvorschriften im Zuge fehlerhafter (auch vorsätzlicher) Dienstplangestaltungen auf und veröffentlicht diese unter Benennung der entsprechenden Betriebe durch interessierte Landeszeitungen.
Warum werden Tarifverträge nicht an veränderte Rechtsgrundlagen angepasst? Diese Frage stellen wir den Gewerkschaften, die sich als Arbeitnehmervertretungen ausgeben.
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass wir sehr gerne Fragen beantworten wenn diese korrekte Emailadressen enthalten. Bitte unbedingt darauf achten und sämtliche relevanten Kontaktdaten vollständig und richtig übermitteln!
"Die Großen hören auf zu herrschen, wenn die Kleinen aufhören zu kriechen."
(Friedrich Schiller 1759 - 1805)
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Das Fahrpersonalrecht ist keine Verhandlungssache, leider interessiert es nach unserer Erfahrung nur sehr wenige Betriebs- und Personalräte! Sie gehen sehr häufig mit ihren Arbeitgebern Kuschelkurse ein, stimmen rechtswidrigen Diensten und Dienstabläufen, Verstöße gegen die Sozialvorschriften und sogar den tarifvertraglichen Regelungen zu. Das geschieht teils aus Unwissenheit und teils aus Gleichgültigkeit. Aber auch einige Fahrschullehrer verbreiten in Unterrichten zu den Sozialvorschriften im Rahmen der "Modulschulung" sehr gefährliches Halbwissen, was dazu führt, dass im Linienverkehr bis 50 km Linienlänge, oft gegen geltende Verordnungen und Gesetze (EU und national) massiv verstoßen wird. Im Ergebnis können die betreffenden Arbeitgeber dadurch ihre Wirtschaftlichkeit und damit die Prämien durch Erfüllung der Zielvorgaben sichern, ohne für die rechtswidrigen Arbeitsbedingungen des Fahrdienstes zur Rechenschaft gezogen zu werden. Und die meisten Arbeitnehmervertretungen schweigen, was sonst ...
Aus gegebenem Anlass weisen wir darauf hin, dass alle Informationen für Fahrer*Innen gelten, auch wenn im Text lediglich Fahrer oder Fahrerin aufgeführt ist !