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Straßenpersonenverkehr mit Kraftomnibussen



Linienlänge über 50 km und Gelegenheitsverkehr

 

Rechtsvorschriften für das Fahrpersonal  

Die geltenden Rechtsvorschriften leiten sich aus den hier hinterlegten Verordnungen und Gesetzen ab. Die entsprechenden Gesetzes- und Verordnungstexte können unserem Schalter "Gesetze" entnommen werden.  


 

 

 

Wir stehen unter Stadtbusfahrer@t-online.de zur Verfügung.