1.) vom 11.01.2021 Ansteckungsgefahr in Bussen des ÖPNV
Die Corona-Pandemie hat, trotz wichtiger / richtiger Vorgaben zum Schutz der Bevölkerung, ungeahnte Ausmaße angenommen. Die Politiker sind sich, so scheint es zumindest, nicht einig über die Umsetzung ihrer eigenen, demokratisch gefassten Beschlüsse.
Die Landesführungen beschließen Maßnahmen, die dann zwar demokratisch von allen angenommen werden müsste, aber entweder durch eigene Wege zur Umsetzung oder durch gerichtliche Urteile abgewandelt oder aufgehoben werden. Damit sind solche Beschlüsse leider nicht mehr wie ursprünglich abgedacht umsetzbar.
Uns stellt sich die Frage, ob es wirklich sinnvoll ist, wenn richterliche Beschlüsse den Schutz der Menschen aushöhlen. So wurden schon sehr unverständliche Urteile gefällt, die für uns nicht wirklich nachvollziehbar sind, aber wir sind ja auch keine Juristen.
Als Beispiel vermuten wir, dass der richterliche Beschluss in Niedersachsen den eigentlichen Sinn gar nicht trifft. Hier ging es doch darum, die Mitarbeiter in den Notaufnahmen der Krankenhäuser vor unnötigen Einlieferungen von unvernünftigen Patienten zu schützen, die sich Jahr für Jahr Verletzungen wegen Silvesterböller zuziehen und übermäßig Alkohol konsumieren. Da die Ärzte, Schwestern und das Pflegepersonal durch die Pandemie sowieso schon am Limit arbeiten, wäre es sicherlich nicht schlimm gewesen, diese Sicherheitsmaßnahme zu stärken. Das Gericht hob das Böllerverbot kurzer Hand auf, da es nicht in direktem Zusammenhang mit Infektionsgefahren stand, so die Begründung. Wir meinen, dass das eigentliche Ansinnen der Politik von der Gerichtsbarkeit in diesem Fall falsch bewertet wurde.
Widmen wir uns doch einmal dem ÖPNV mit Linienbussen. Überall gibt es Kontaktverbote und geschlossene Geschäfte. Auch für den häuslichen Bereich wurden Kontaktverbote und Höchstzahlen für Besuche verordnet. Der Grund ist klar und wir meinen es ist auch richtig, denn alles was hilft, die Pandemie und damit letztlich auch die Sterberate aufgrund der Pandemie zu senken, besser noch zu besiegen, ist ein Schritt in die richtige Richtung. Nun muss man sich einmal die Linienbusse und ihre Besetzung in einigen Städten ansehen. Pflicht ist es einen Mund-Nasenschutz zu tragen (Maske), es sei denn man kann nachweisen, dass das aus bestimmten Gründen nicht möglich ist. Dann sollte man 1,5 m Abstand halten, was aber in den Bussen des ÖPNV nicht vorgeschrieben sondern lediglich ein Wunschdenken ist.
Warum ist es eigentlich nicht als Vorschrift verfasst worden? Die Infektionsgefahr in stark frequentierten Linien und vollbesetzten Bussen ist bestimmt viel größer als das Risiko auf öffentlichen Plätzen und Parkplätzen von Geschäften, wo der Mindestabstand eingehalten werden kann. Zusätzlich ist zu beobachten, dass in einigen Betrieben aus Kostengründen Normalwagen gegen Kleinbusse ausgetauscht werden. Das führt dazu, dass die wenigen Fahrgäste wieder nicht in die Lage versetzt werden einen Mindestabstand einzuhalten, da ein Kleinbus nun mal ein sehr begrenztes Platzangebot bietet. Wirtschaftlichkeit steht hier deutlich über dem Gesundheitsschutz der Fahrgäste. Wirtschaftlich ist es auch kaum nachvollziehbar, dass Busunternehmen ihre Mitarbeiter in Kurzarbeit stecken und dann bestimmte Linien in Fremdvergabe, also an billigere Subunternehmer, vergeben. So spart man und kassiert noch stattliche Hilfen für den Ausfall.
Ist das für die Politik nicht wichtig, oder bestätigt sich unsere Empfindung, dass man diese offensichtlichen Lücken in den Verordnungen gegen die Pandemie schlicht verpennt?
2.) vom 17.01.2021 Übertragungswege im ÖPNV mit Linienbussen
Das ist doch ganz einfach beschrieben, man muss nur in der Lage sein die Realität zu erkennen.
1. Szenario: Ein Fahrgast, der gar nicht weiß dass er infiziert ist, betritt den Bus und hält sich während der Fahrt an einer Haltevorrichtung fest. Im Beförderungsgesetz steht ja auch klar und deutlich, dass sich jeder Fahrgast sofort nach Betreten des Fahrzeugs einen festen Halt zu suchen hat. Hat dieser Fahrgast eine Infektion gelangen die Viren an die Haltevorrichtung. Nun will der Fahrgast aussteigen und geht weiter durch zur hinteren Tür, wobei er sich natürlich ständig einen festen Halt suchen muss und somit mehrere Haltevorrichtungen anfassen muss. Es steigen weitere Fahrgäste ein die sich ebenfalls festhalten müssen und so die selben Haltevorrichtungen anfassen wie der infizierte Fahrgast. Das ist dann eine Schmierinfektion, wie es von Fachleuten genannt wird. Die neu infizierten Fahrgäste können das Virus nun sehr schnell verbreiten. Auf dem Rückweg ist es dann nicht mehr nur ein Fahrgast, der das Virus unbewusst verbreitet hat, sondern es können schon sehr viele sein. So kann eine neue und hohe Zahl der Neuinfizierten entstehen.
2. Szenario: Ein Busfahrer ist infiziert und hat keine Kenntnis davon. Er tritt seinen Dienst pflichtbewusst an und setzt sich hinter das Steuerrad des Busses. Nach ein paar Stunden muss er abgelöst werden und in die gesetzlich vorgegebene Fahrtunterbrechung gehen. Da diese Ablösung an einer Haltestelle vollzogen wird und keine Desinfektion des Arbeitsplatzes möglich ist, setzt sich sein "Ablöser" nun auf den Fahrerarbeitsplatz und fährt schnellstens weiter um den eng gestrickten Fahrplan einhalten zu können. Dabei ist ebenfalls eine Schmierinfektion möglich. So ist es dann durchaus real, das sich mehrere Busfahrer*innen infizieren können, die diese Viren dann auch unbewusst im Kollegen- und privaten Freundeskreis verbreiten können.
Beide Szenarien sind nicht einfach nur erdacht, sondern zeigen real auf, welche Folgen es haben kann und vermutlich auch schon längst haben. Umso mehr stellt sich doch unsere Frage nach einer politischen Entscheidung, die eine Infektionsgefahr durch einen mindestens 3 wöchigen Lockdown des ÖPNV mit Linienbussen verordnet. Da die Fahrgastzahlen eigentlich sinken weil ja, wo möglich, im Homeoffice gearbeitet werden soll, würde dieser Lockdown im ÖPNV auch kaum Härtefälle hervorrufen. Der Gesundheitsschutz muss vor wirtschaftlichen Interessen stehen!
Zusätzlich würde der von uns empfohlene Lockdown den Arbeitgebern genügend Zeit geben, die Hygienebedingungen zu verbessern, da die Toilettenanlagen und sämtliche Arbeitsplätze dann wirklich desinfiziert werden können. Aber auch neue Dienste zu gestalten, die dann keine Ablösezeiten mehr beinhalten sondern das Fahrpersonal unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften eine ganze Schicht auf dem gleichen Bus arbeiten lässt und damit aus- und einrückt. Wenn dann noch einige Minuten eingeplant werden um dem Fahrpersonal die Zeit zu geben einmal mit der betrieblich gestellten Sprayflasche die Kontaktflächen der Fahrgäste zu desinfizieren bevor die Fahrtunterbrechungen beginnen, wäre das ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.
3.) vom 19.01.2021 Der Ruf nach Homeoffice
Egal welche Diskussionsrunden es in der Politik auch gibt, der Ruf nach der Verpflichtung der Arbeitgeber, ihren Mitarbeitern*Innen das Homeoffice zu ermöglichen, ist immer ein Thema. Wir haben durch die gesetzlichen Vorgaben, z.B. des Arbeitsschutzgesetzes und der Richtlinie 2003/88 EG bereits die Grundlagen, den Arbeitgeber diese Verpflichtung und die Kosten aufzuerlegen. Aber ACHTUNG, hier muss dann ganz klar darauf geachtet werden, dass die geltenden Gesetze, hier sind das Bundesdatenschutzgesetz, die Datenschutz Grundverordnung der EU und die zusätzlichen länderspezifischen Datenschutzverordnungen zu beachten. Der Schutz der persönlichen Daten aller Bürger sind nicht unwichtiger als die Pandemie und müssen auch in Krisenzeiten an oberster Stelle stehen. Der Zugriff und allein die Möglichkeit einer Sichtung persönlicher Daten durch Unbefugte muss ausgeschlossen werden. Man kann also nicht einfach darauf drängen die Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen um das Wunschdenken des Homeoffice gesetzlich einzuführen, sondern muss besondere Situationen auch besonders berücksichtigen.
Großraumbüros und größere Büroräume können auch durch Trennwände in kleine Kabinen umgewandelt werden, so hat man schließlich auch die Flüchtlingsunterkünfte in leeren Hallen strukturiert. Werden die extra angefertigten Wände nicht mehr gebraucht, sind sie doch zur Abtrennung von Großraumbüros gut zu verwenden, denn bezahlt sind sie ja längst. Dann noch für Absaugvorrichtungen sorgen, die Hygiene verbessern, die Pausenzeiten so verteilen, dass es zu keiner Grüppchenbildung führen kann, gute Masken an die Mitarbeiter verteilen und schon hat man sicherere Arbeitsplätze auch in Pandemiezeiten.
4.) vom 20.01.2021 Die Vernunft hat verloren
Nun wird es langsam peinlich mit den Beschlüssen zur Eindämmung der Pandemie. Warum hat es so lange gedauert bis man die vorliegenden Maßnahmen beschlossen hat? Getan hat sich doch sehr wenig, das hätte auch in 2 Stunden abgesegnet werden können, denn am Ende entscheiden die Bundesländer doch wieder selbst über die meisten Punkte bei der Umsetzung. Der bestehende Lockdown wurde bis zum 14. Februar verlängert. Bei der Nutzung des ÖPNV sind nun FFP2-Masken oder ein medizinischer Mund-Nasenschutz zu tragen, das ist vorerst bis zum 15. März begrenzt. Das selbe gilt auch für den Bereich des Einzelhandels.
Der Wunsch der Politik nach dem verpflichteten Homeoffice, wo er möglich ist, wurde nun beschlossen. Das ist keine Überraschung denn das war schon seit Wochen das liebste Gesprächsthema in der Politik. So will man auch den ÖPNV entlasten, da der Weg zur und von der Arbeit entfallen wird. Wir haben unter dem Punkt 2.) vom 17.01.2021 zwei Szenarien aufgezeigt, die durch Schmierübertragungen sehr großes Infektionsrisiken bergen. Diese Risiken bestehen auch weiterhin, nur die Art der Masken hat sich verändert. Ob sich nun 100 oder nur 30 Fahrgäste im Bus befinden, ist für die Infektionsketten völlig egal. Im Haushalt darf man nur eine weitere Person zulassen, die nicht zu dem eigenen Haushalt gehört, weil man sonst ja ein unüberschaubares Risiko der Infektionsmöglichkeit eingehen würde. Im Bus können sich 30 Menschen aus 30 unterschiedlichen Haushalten ohne Mindestabstand aufhalten. Ist das nun Paradox, unüberlegt, wirtschaftlich wichtiger als ein 2 wöchiger ÖPNV-Lockdown zum Schutz gegen vermeidbare Risiken, oder pure Inkompetenz? Wir denken uns unser Teil, denn wir haben ja eine Meinungsfreiheit im GG verankert.
Mit Ruhm bekleckert haben sich alle Verantwortlichen unser Meinung nach nicht! Ob es die selben Verfahrensweisen und Beschlüsse auch gegeben hätte wenn erst in 2 Jahren Wahlen anstehen würden und man sich nicht so dringend profilieren müsste? - Wer weiß -
5.) vom 28.01.2021 Auszug aus dem E-Mail-Schriftverkehr
5a.) vom 19.02.2021 Jetzt gibt es plötzlich eine Untersuchung
Aus dem Auszug des E-Mail-Schriftverkehrs (siehe Punkt 5.) geht hervor, dass man sich auf Studien stützte aus denen hervor geht, dass es keine erhöhte Infektionsgefahr im ÖPNV gibt. Man hinterlegte sogar einen LINK, der zu diesen Studien und Einschätzungen führt. Unter anderem hat dort auch der VDV keine erhöhte Infektionsgefahr durch die Nutzung des ÖPNV erkennen können. Waren das alles nur Vermutungen, die die wirtschaftliche Lage des ÖPNV schützen sollten? Wie ist es sonst zu erklären, dass jetzt ausgerechnet der VDV mitteilt, dass es plötzlich eine Untersuchung/Studie geben wird um die tatsächliche Infektionsgefahr im ÖPNV zu ermitteln. Dazu wurden freiwillige Nutzer des ÖPNV auf das Corona-Virus negativ getestet um diese nun ihre Wege mit dem ÖPNV fahren zu lassen. Klar, jetzt wo die Neuinfektionen und Inzidenzzahlen sinken ist das Risiko einer eventuellen falschen Bewertung der Vergangenheit ja auch nicht so riskant! Wir wundern uns aber schon, denn wenn das vorher alles so unproblematisch war, warum überprüft man es denn jetzt plötzlich? Ist die Politik mit ihren beratenden Institutionen nun plötzlich wach geworden, oder hatte man in der Vergangenheit nur wichtige Reden ohne fachlichen Inhalt geschwungen? Im April soll es eventuell schon ein Ergebnis geben, wir sind gespannt darauf!
6.) vom 11.02.2021 Türen auf für die dritte Welle
Beschlossen wurde die Verlängerung des Lockdown zunächst bis zum 07. März 2021. Ab 01.März 2021 dürfen die Frieseure wieder öffnen, müssen aber bestimmte Kriterien einhalten.
Da die Öffnung der KITAS und Schulen auf den Landesebenen entschieden wird, da das nicht Sache des Bundes ist, werden wohl so schnell wie möglich wieder Öffnungen stattfinden. Im Gespräch ist, dass es ab 22. Februar 2021 bereits wieder einige Regelunterrichte geben wird.
Körpernahe Dienstleistungen bleiben vorerst unter Verschluss, sie dürfen erst wieder öffnen und arbeiten wenn die Inzidenzzahlen unter 35 liegen. Auch die Gastronomie- und Hotelbetriebe bleiben weiterhin geschlossen. Hier stellt sich uns die Frage, wodurch das Infektionsrisiko geringer ist wenn obdachlose Menschen in Hotelzimmer einquartiert werden, was wir sehr gut finden um sie vor der Kälte zu schützen, aber ein anderer Hotelgast nicht beherbergt werden darf weil das Risiko zu hoch wäre? Der Unterschied zwischen einem auf die Pandemie negativ getesteten obdachlosen Menschen und einem einfachen, ebenfalls negativ auf das Virus getesteten Gast, ist für uns nicht erkennbar!
Aber auch die Öffnung oder Teilöffnung der KITAS und Schulen ist für viele Menschen nicht nachvollziehbar. In erster Linie will man durch den Lockdown und die vorgesehenen Maßnahmen Infektionsketten verhindern. Wenn sich aber Kinder die Viren und besonders die Mutationen gegenseitig weitergeben, auch ohne selbst daran erkrankt zu sein, und so verbreiten, stellt das also keine Gefahr dar die dritte Welle herbei zu führen und/oder zu beschleunigen? Obwohl Virologen davor warnen, wird die Gefahr einer dritten Welle politisch scheinbar herunter gespielt. Die verantwortlichen Politiker*Innen betonen immer wieder, die Menschen würden es nicht verstehen wenn der Lockdown ohne Lockerungen fortgeführt würde. Sind die Menschen von denen sie reden denn wirklich so engstirnig oder stecken wirtschaftliche Interessen oder einfach nur Wahlprofilierung dahinter? Wir denken uns unser Teil!
Unserer Meinung nach sollte man den Lockdown fortführen bis absehbar wird, dass das Impfprozeder auf einen hohen Stand angewachsen ist und eine weitere unnötige Welle abgewendet wurde. Weitere 3 oder 4 Monate mit Einschränkungen leben ist in einer Solidargemeinschaft besser als jeder Todesfall, der durch oder mit Corona zu beklagen ist.
Finanziell sollte das kein Problem darstellen, denn wir müssen einfach einmal Bilanz ziehen und bestimmte Finanzbewegungen mit einander vergleichen. Der BER hat viel mehr gekostet als notwendig gewesen wäre und zeigt auch jetzt wieder erneute Probleme mit der Beheizbarkeit. Also pumpen wir ohne gefragt zu werden erneut viele Steuergelder in das irrsinnige Steuerloch und Prestigeprojekt "BER." Es liegen Milliarden in zweistelliger Höhe für weitere Aufnahmen von Migranten auf Halde. Es heißt, die Obergrenze der Aufnahmemöglichkeiten liegt bei einem Drittel, es ist also eine Rücklage geschaffen worden, weitere zwei Drittel aufnehmen zu können. Im Gegenzug gibt es keine Rentenerhöhungen für diejenigen, die die meisten Jahre ihres Lebens in die Staats- und Sozialkassen eingezahlt haben. Was geschieht eigentlich mit den Diäten der Politiker*Innen in Zeiten der Pandemie? Sie brauchen keine neuen Klamotten, keine Sonderverpflegung, keine Hotelübernachtungen und kein Dienstfahrzeug um im Homeoffice vom Bildschirm aus zu arbeiten. Das ALLES verstehen die Menschen besser als den Schutz ihrer Gesundheit durch eine längere Schul- und Kitaschließung?
Vor dem GG sind alle Menschen gleich, aber anscheinend auch nur auf dem Papier!